Autorisierung der Vermittlerunternehmen

Die „Verordnung über internationale Gesundheitstourismus und Gesundheit von Touristen“, die Verfahrensabläufe und Grundsätze für die Festlegung der Mindeststandards und Regelung der Erbringung von Dienstleistungen auf internationaler Ebene im Rahmen des internationalen Gesundheitstourismus und der Touristen Gesundheit sowie Autorisierung der Gesundheitsorganisationen und Zwischenorganisationen um in dem internationalen Gesundheitstourismusbereich tätig zu sein, wird vom Gesundheitsministerium durchgeführt und die autorisierten Gründungen können Sie hier finden.

 

Dabei ist unser Unternehmen gemäß Zusatzartikel 2 des Paragraphen 2 Absatz a) des KHK (Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft) Nummer 663 ist berechtigt, für Vermittlungsunternehmen die im Bereich der internationalen Gesundheitsdienste tätig sind Zulassungsbescheinigung auszustellen und unsere Arbeiten in diesem Zusammenhang werden noch fortgeführt.

 

Klicken Sie hier für den aktuellen Status von Gesundheitseinrichtungen und Zwischenorganisationen, die eine internationale Zulassungsbescheinigung für den Gesundheitstourismus erhalten haben.